Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Kassierer und der Vorsitzende sind gegenüber einem Geldinstitut jedoch jeweils einzeln zeichnungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EUR 1.000,00 der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.