Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand (§ 9 Abs. 1 der Satzung) zugestimmt hat.