Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1000,00 EUR (i.W. eintausend) ist die Mehrheit des Vorstandes gemäß § 10 der Satzung erforderlich. Jedes Vorstandesmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.