Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, als zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.