Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist wie folgt beschränkt: Zu Rechtsgeschäften mit einem Gesamtwert über 300,00 EUR. ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich; zu Rechtsgeschäften mit einem Gesamtwert über 3.000,00 EUR. ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.