Jeweils zwei Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, sowie für Grundstücksgeschäfte, die Aufnahme von Krediten und die Erteilung von Vollmachten ist ein Beschluss des gesamten Vorstands erforderlich.