Der Vorstandsvorsitzende ist allein vertretungsberechtigt; im Übrigen sind jeweils zwei stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister oder ein stellvertretender Vorsitzender und der Schriftführer gemeinsam vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.