Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Es gilt folgende Vertretungsbeschränkung: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR und zu Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft erforderlich.