Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 € und zu Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,00 € ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft erforderlich.