Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Folgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. zu beantragen ist: Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 €, Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 €, Übernahme von Bürgschaften.