Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Geschäfte über einem Betrag von EUR 3.000,00, sowie Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen beschließt der Vereinsausschuss. Die Aufnahme von Darlehen über einem Betrag von EUR 10.000,00 beschließt die Mitgliederversammlung.