Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter des Hermann-Staudinger-Gymnasiums, des Elternbeirats des Hermann-Staudinger-Gymnasiums oder des Fördervereins HSG Erlenbach e.V. Rechtsgeschäfte vorzunehmen.