Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften über 200,00 Euro und zur Beschaffung von Instrumenten und Lehrmaterial ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Zum Abschluss von Grundstücksverträgen und zu Rechtsgeschäften über 2000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.