Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärungen, die den Verein bis zur Höhe von 500,00 Euro belasten, ist die Zustimmung des 1. Vorsitzenden, zu Willenserklärungen von 500,01 Euro bis 5.000,00 Euro ist die Zustimmung des Vereinsausschusses und zu Willenserklärungen über 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.