Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Kassier sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften über 10.000,-- Euro pro Kalenderjahr und bei Grundstücksgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.