| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zwei Mitglieder der Vorstandschaft, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zu Beschlüssen von Vereinsorganen über die Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, über Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,-- EUR, über die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,-- EUR, über die Übernahme von Bürgschaften, und über die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben, ist die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband Aschaffenburg - Stadt und Landkreis e.V. zu beantragen ist, zur Rechtswirksamkeit erforderlich. |