Vereinsregister des Amtsgerichts Ansbach
Nummer des Vereins:
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VR 280
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Film- und Videoclub Ansbach e.V.
b)
Ansbach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
1. Vorsitzende:
Bergauer, Anni, Ansbach, *XX.XX.1950
2. Vorsitzender:
Jordan, Friedrich, Großhabersdorf, *XX.XX.1947
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 04.11.1976 zuletzt geändert am 27.06.1991
b)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2.
Vorsitzenden
a)
04.12.2002
Greiner
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.11.1976.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 39 ff. So.
2
a)
Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein je
allein. Vor Gericht und vor Behörden vertreten jeweils
zwei Vorstandsmitglieder den Verein. Einzelausgaben
über 300,00 EUR erfordern die Genehmigung der
erweiterten Vorstandschaft, solche über 1.000,00 EUR
die der Mitgliederversammlung.
b)
Gewählt:
Schatzmeister:
Zottmann, Edgar, Ansbach, *XX.XX.1939
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 6
(Beiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand und Beirat), 10
(Mitgliederversammlung), 12 (Pflichten des Vorstands), 13 (Stimmrecht), 14 (Auflösung)
der Satzung beschlossen. Weiterhin wurde ein Anhang zur Satzung angefügt, der die
Genehmigungserfordernisse von Vorstandsgeschäften regelt.
b)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2.
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
a)
10.11.2009
Bößenecker
b)
Beschluss/neue Satzung Bl. 95
ff. d.A..
Abruf vom 10.01.2025