Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass der Vorstand Geschäfte mit Dritten, die den Verein zur Leistung von über 3.000,00 € verpflichten, nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abschließen darf.