Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 3.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes, Rechtsgeschäfte über einem Gesschäftswert von mehr als 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.