Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtgeschäfte über einen Geschäftswert von mehr als 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes, Rechtgeschäfte über einen Geschäftswert von mehr als 15.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.