Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bürgschaften, Schenkungen, die Aufnahme von Darlehen, der Abschluss von Arbeitsverträgen, der Erwerb sowie die Veräußerung und Belastung von Immobilien und Rechtsgeschäfte in Höhe von mehr als 2.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung