VR 338 AG Amberg · aktuell
Strukturierte Informationen
Sportverein Vilshofen e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Amberg (D3101V)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
338
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 12.11.1978 zuletzt geändert am 14.10.1984
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 01.03.1979. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff So.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 52-56 SB;
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 5 (Vorstand).
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 74 ff SB; Neue Satzung Bl. 69 ff SB.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 81 ff SB;
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 99 ff SB;
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 112 ff SB;
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2014 und vom 29.03.2015 hat die Änderung der §§ 4 (Organe des Vereins), 5 (Vorstand: Änderung von Ziffer 3.) und 9 (Versammlungen und Geschäftsjahr: Änderung von Ziffer 9.) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 117 ff und 127 ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 128 ff SB.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 144 ff SB;
Abrufuhrzeit
05:03:11
Abrufdatum
2025-01-04
Letzte Eintragung
2016-07-19
Anzahl Eintragungen
9
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2004-03-14
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1978-11-12
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Sportverein Vilshofen e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Vilshofen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, für jeden Erwerb, jede Belastung und jede Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich. Zur wirksamen Abgabe von Willenserklärungen, a) die den Verein bis zu einer Höhe von 2.000,00 EUR belasten, ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende allein berechtigt, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich, b) in Höhe von 2.001,00 EUR bis 20.000,00 EUR ist der erste und zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung des Vereinsausschusses, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist weiter zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich, c) bei Beträgen über 20.000,00 EUR sind der erste und der zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich.