Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die 1. Vorsitzende, die 2. Vorsitzende und die Schatzmeisterin dürfen in eigener Zuständigkeit Verpflichtungen bis zu 250,00 EUR eingehen. Für Verpflichtungen bis zu 3.000,00 EUR ist eine Ermächtigung des Gesamtvorstandes erforderlich. Weitergehende Ermächtigungen werden von der Mitgliederversammlung erteilt.