Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte bis 1.500 EUR kann der Kassier, der Vorsitzende (1. Vorsitzende) oder der stellvertretende Vorsitzende (2. Vorsitzende) je alleine abschließen. Rechtgeschäfte ab 1.501 EUR sind nur verbindlich, wenn sie von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern zusammen abgeschlossen werden.