Vertretungsberechtigt sind der Vorstandsvorsitzende und der 1. stellvertrende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer sowie zwei Beisitzer. Der Vorstandsvorsitzende und der 1. stellvertrende Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Schatzmeister, der Schriftführer und die Beisitzer vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.