Vertretungsberechtigt sind mindestens drei Vorstandsmitglieder (der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister). Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Na-men oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.