Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, bestimmt der Aufsichtrat einen ersten Vorsitzenden und einen zweiten Vorsitzenden. Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese den Verein alleine. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.