Vertretungsberechtigt sind drei bis acht Vorstandsmitglieder. Sie vertreten jeweils einzeln. Entscheidungen des Vorstands über Ausgaben, Investitionen oder sonstige finanzielle Verpflichtungen ab einem Betrag von 1.000,00 € bedürfen der gemeinschaftlichen Beschlussfassung aller Vorstandsmitglieder.