Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtshandlungen, die den Verein zu Ausgaben von mehr als 2.000,00 € verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.