Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Verbindlichkeiten bis zu einen Betrag von 500,00 EUR können der 1. und der 2 Vorsitzende eingehen. Höhere Verbindlichkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vorstandes.