Der Vorstand besteht aus drei oder fünf Personen. Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 € die Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist. Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen oder die Gruppen zu laufenden Leistungen verpflichten, insbesondere Vereinbarungen mit Sportlerinnen bzw. Sportlern, Trainerinnen bzw. Trainern und Übungsleiterinnen bzw. Übungsleitern sowie Mietverträge oder Verträge über den laufenden Bezug von Waren und sonstigen Leistungen können nur von der gesamten Vorstandschaft abgeschlossen werden.