Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei einem verpflichtenden Rechtsgeschäft von mehr als 1.000,00 EUR im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstands, bei einem Rechtsgeschäft von mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.