Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.