Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen vorher durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden.