Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der stellvertretende Kassenwart, der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Von den übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam.