Vertretungsberechtigt sind der geschäftsführende Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zu Belastungen oder sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.