Der Vorstand besteht aus zwei Co-Vorständen und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.