Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Ausgaben bis 200,00 EUR bedürfen der Absprache zwischen den beiden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Für Ausgaben über 200,00 EUR ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich.