Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenführer, der Schriftführer und die Beisitzer sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.