Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.