Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 5000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.