Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Vorstand darf Geschäfte für den Verein, im Rahmen der Zwecke des Vereins, bis zu einer Höhe von jeweils maximal 500 Euro ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung tätigen. Renovierungskosten sind von dieser Regelung bis auf weiteres ausgenommen.