Vertretungsberechtigt sind der 1. und der stellvertretende 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.