Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dachverbandes erfolgen darf.