Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Zahlungsanweisungen außerhalb des Online-Banking bedürfen zusätzlich der Unterzeichnung des Kassenwarts; beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 500,00 EUR ist ein mehrheitlicher Beschluss des Gesamtvorstands erforderlich; Miet- und Pachtverträge benötigen die vorherige Genehmigung der Mitgliederversammlung.