Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, der Vorstand Presse, der Vorstand Projekte, der Vorstand Verwaltung, der Vorstand Finanzen, der Schriftführer und der Beisitzer. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Grundstücks- und Immobiliengeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.