Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich ist.