Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter), der Geschäftsführer (stellvertretender SLG-Leiter), der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter), vertreten.