Vertretungsberechtigt sind der koordinierende Pastor, der Gemeindepastor/Gemeindeleiter/Gemeindeverantwortlicher, der Gemeindesekretär und der Gemeindekassierer. Jeweils drei von ihnen, darunter der Gemeindepastor/Gemeindeleiter/Gemeindeverantwortliche, vertreten den Verein gemeinsam.