Vertretungsberechtigt sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in. Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.